Warum es sich auszahlt, das Unternehmen wie Mecu sich aktiv mit den Herausforderungen ihrer Mitarbeiter im Rahmen der Angehörigenpflege auseinander setzen: Darüber berichtet RP Online im Gespräch mit dem Mecu-Kooperationspartner „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Düsseldorf/Kreis Mettmann“ und der Mecu-Geschäftsführerin Sabine Lindner-Möller.
Ergänzend zu dem Artikel können sich Interessierte per Video und Flyer über weitere Inhalte zum Thema, sowie über die konkreten Maßnahmen von Mecu für betroffene Mitarbeiter informieren.
Was Mecu für ein positives Betriebsklima und die Mitarbeiterbindung tut?
Darüber berichtet RP online hier.
Die Verordnung (EG) 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) regelt das Herstellen, das Inverkehrbringen und die Verwendung chemischer Stoffe und daraus hergestellter Gemische.
Entsprechend Artikel 33 der REACH-Verordnung müssen Lieferanten von Erzeugnissen ihre Abnehmer darüber informieren, wenn das gelieferte Erzeugnis einen Stoff der REACHKandidatenliste (SVHC-Liste) in Gehalten größer als 0,1 Massenprozent enthält.
Hier finden Sie unser Kundeninformationsschreiben gemäß REACH-Verordnung.