Seit dem 5. Januar 2021 müssen Hersteller und Lieferanten Informationen über besorgniserregende Stoffe (wie z.B. Bleianteil mit mehr als 0,1 Massenporzent) in die SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (kurz ECHA) einpflegen. Die neue Vorschrift gilt für Unternehmen, deren Erzeugnisse Bestandteile eines SVHC (Substance of Very High Concern) aufweisen und die in der EU herstellen oder in die EU importieren. Gefordert sind Informationen zu der SVHC an sich und zu dem Erzeugnis in dem sich die SVHC befindet.
Was ist überhaupt „SCIP“?
SCIP (Substances of Concern In Products) ist die Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solche oder in komplexen Gegenständen (Produkten), die gemäß der Abfallrahmenrichtlinie eingerichtet wurde. Die in der SCIP-Datenbank enthaltenen Informationen werden öffentlich zugänglich gemacht, insbesondere für Abfallentsorgungsunternehmen und Verbraucher.