MECU führt Wesentlichkeitsanalyse und Nachhaltigkeitsberichterstattung durch 
22. Oktober 2024

MECU hat auf die bevorstehende Einführung der europäischen CSRD-Richtlinie reagiert und eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, um die für das Unternehmen relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren. Dies zeigt das Engagement von MECU, die Anforderungen der neuen Berichterstattungsstandards zu erfüllen und die eigenen Nachhaltigkeitsziele proaktiv voranzutreiben. 

„Nachhaltigkeit ist für MECU nicht nur ein Schlagwort, sondern integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Mit der Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex wollen wir nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch zeigen, dass wir als Unternehmen Verantwortung für die Zukunft übernehmen. Wir verstehen dies als einen kontinuierlichen Prozess, von dem sowohl unsere Kunden als auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren“, sagt Sabine Lindner-Möller, Geschäftsführerin von MECU. 

Für das Berichtsjahr 2022 wurde ein Nachhaltigkeitsbericht nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) bereits im April 2024 erstellt. Der DNK bietet einen anerkannten Rahmen für eine transparente und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstreicht die Verantwortung, die MECU gegenüber Umwelt, Gesellschaft und zukünftigen Generationen übernimmt.  

Das interne Nachhaltigkeitsteam arbeitet bereits intensiv an der Erstellung des DNK-Berichts für das Jahr 2023, um auch in Zukunft die Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit transparent darzustellen und die Unternehmensziele weiterzuverfolgen. 

Exkurs: Was ist die CSR-Richtlinie und wen betrifft sie? 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, ausführlich über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu berichten. Diese Berichte sollen die Transparenz über nachhaltige Geschäftsprozesse fördern und den Übergang zu einer klimaneutralen und verantwortungsvollen Wirtschaft unterstützen. Die CSR-Richtlinie wird schrittweise eingeführt und gilt für Unternehmen unterschiedlicher Größe in ganz Europa. 

Zeitplan für die Einführung 

  • Ab Geschäftsjahr 2024: Große Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen (über 500 Mitarbeiter) 
  • Ab Geschäftsjahr 2025: Weitere große Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 
  • Mehr als 250 Mitarbeiter 
  • Mindestens 50 Millionen € Umsatz 
  • Mindestens 25 Millionen € Bilanzsumme 
  • Ab Geschäftsjahr 2026: Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 
  • Ab Geschäftsjahr 2028: Nicht-EU-Unternehmen mit erheblicher Tätigkeit in der EU (über 150 Millionen € Umsatz in der EU) 

Anhang